Alles rund um Ihre Fragen

Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen, die Sie zu unserer Branche und den dazugehörigen Themen haben.

Wissenswertes

Wie ist eine Abscheideranlage aufgebaut und was ist ihre Funktion?

Eine Abscheideranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage in Form eines Beckens. Darin werden Leichtflüssigkeiten wie bspw. Öle durch Aufschwimmen und Rückhaltung an einer Tauchwand abgeschieden. Das verunreinigte Abwasser strömt unter der Tauchwand hindurch, wobei Leichtflüssigkeiten und Öltröpfchen aufschwimmen und die Tauchwand nicht passieren können. Die Funktion eines Ölabscheiders beruht auf dem Prinzip der schweren Mischbarkeit von Öl/Benzin und Wasser und dem Unterschied der Dichte dieser organischen Bestandteile zum Wasser. Das bedeutet, dass die spezifisch leichtere Organik-Phase aufschwimmt und sich auf der Wasseroberfläche sammelt. Die somit im Ölabscheider separierten Leichtflüssigkeiten können dann abgesaugt und entsorgt werden. Dadurch ist eine Reinigungsleistung von 100 mg/l Restgehalt möglich. Bei der Entleerung und Entsorgung Ihrer Abscheideranlage unterstützen wir Sie gerne.


Wo sind Abscheideranlagen zu finden und warum werden sie benötigt?

Abscheideranlagen sind überall dort zu finden wo ölhaltige Stoffe anfallen wie bspw. in Waschanlagen, Tankstellen und Autowerkstätten. Sie werden benötigt um Öle, Benzine oder sonstige Verunreinigungen zurückzuhalten, damit diese nicht ins Abwasser gelangen. Wie eine Abscheideranlage aufgebaut ist und wie sie funktioniert finden Sie auch hier im Bereich Wissenswertes.


Wie funktioniert die Entsorgung von Abscheiderinhalten?

Bei der Entleerung einer Abscheideranlage werden moderne Saug-Druck-Fahrzeuge mit integrierter Wasser­rück­ge­winnung eingesetzt. Das Wasser aus dem Abscheider wird dadurch direkt vor Ort aufbe­reitet und wieder zum Befüllen der Abscheider­anlage verwendet. Der Schlamm- und Ölan­teil wird von uns anschließend abtransportiert. Natürlich zählen neben der Abscheiderentleerung auch die anschließende Reinigung zu unserem Tagesgeschäft. Mit hohem Druck und speziellen Düsen beseitigen wir selbst hartnäckigste Ablagerungen und Verschmutzungen. Hier finden Sie unsere Dienstleistung im Überblick.


Warum brauche ich ein Betriebstagebuch?

In einem Betriebstagebuch werden die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, der Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe, sowie der Beseitigung eventuell festgelegter Mängel dokumentiert. Im Betriebstagebuch sind zusätzlich Nachweise zu den gegebenenfalls eingesetzten Wasch- und Reinigungsmitteln, sowie Betriebs- und Hilfsstoffen zu führen. Betriebstagebuch und auch Prüfberichte sind vom Betreiber aufzubewahren und auf Verlangen den zuständigen Aufsichtsbehörden oder den Betreibern der nachgeschalteten kommunalen Abwasseranlagen vorzuzeigen. Gerne kümmern wir uns um Ihre Einträge im Betriebstagebuch.


Was ist die DIN 1999 - 100?

Unter der DIN 1999 – 100 versteht man im Allgemeinen festgelegte Anwendungsbestimmungen für Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten. Betreiber einer Ölabscheideranlage müssen sich strikt an diese Anforderungen und Bestimmungen halten. Natürlich entsorgen und prüfen wir innerhalb dieser DIN Ihre Anlage.


Häufige Fragen

Warum fällt die BEB Entsorgungs GmbH unter die Störfallverordnung?

Da wir über der gesetzlich geregelten Mengenschwelle unserer Entsorgungsanlage an wassergefährdeten Stoffen liegen, fallen wir seit Mai 2020 unter die Störfallverordnung und werden als Störfallbetrieb geführt. Die Störfallverordnung ist in Deutschland die zentrale Vorschrift zur technischen Sicherheit von Industriebetrieben, die den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Folgen von plötzlich auftretender Störfälle bei technischen Anlagen regeln soll. Es sind die Betriebsbereiche, in denen gefährliche Stoffe in Mengen vorhanden sind, die bestimmte Mengenschwellen überschreiten, die in der Störfallverordnung vom Gesetzgeber definiert wurden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Zertifikate & Nachweise.


Wann muss ich meine Ölabscheideranlage entleeren und reinigen lassen?

Der Zeitpunkt der Entleerung und Reinigung einer Abscheideranlage ist wie folgt bestimmt: Abscheiderinhalte sind zu entsorgen und die Anlage zu reinigen, wenn die Leichtflüssigkeit 80% der maximalen Speichermenge erreicht hat. Der Inhalt des Schlammfangs ist zu entsorgen und der Baukörper zu reinigen, wenn die Schlammschicht 50% der maximalen Schichtdicke erreicht hat. Hierbei sind abfallrechtliche Bestimmungen zu beachten. Das Wiederbefüllen der Anlage muss mit Wasser erfolgen, das den örtlichen Einleitbestimmungen entspricht. Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Preisaufschläge zu vermeiden raten wir Ihnen, die Ölabscheideranlage mindestens einmal im Jahr reinigen und entleeren zu lassen. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein individuelles Angebot.


In welchen Abständen muss ich an meiner Abscheideranlage eine Eigenkontrolle und Wartung durchführen und warum?

Sobald zu viel Leichtflüssigkeit im Abscheider abgeschieden ist, ist eine Entsorgung der Abscheiderinhalte notwendig. Damit dieser Zeitpunkt eingehalten werden kann, schreibt die Norm eine Wartung der Anlage vor. Unterschieden werden die Eigenkontrolle nach erfolgreicher Sachkundeschulung durch eine fachkundige Person sowie die halbjährliche Wartung, die von einem Sachkundigen der Abscheidertechnik übernommen werden sollte. Nach DIN 1999-100 sind Abscheideranlagen halbjährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers zu warten. Jeden Monat sind die Betreiber einer Abscheideranlage verpflichtet, eine Eigenkontrolle durchführen zu lassen. Sowohl die Eigenkontrolle als auch die Wartung bieten wir Ihnen individuell auf Sie zugeschnitten an.


Wo kann ich eine Erzeugernummer für mein Unternehmen beantragen und wie funktioniert das elektronische Nachweisverfahren?

Der Gesetzgeber fordert die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren, sobald in Ihrem Unternehmen/Standort mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfall pro Anfallstelle im Jahr entstehen. Die Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren macht ein Antrag auf Erteilung einer Erzeuger-/ Betriebsnummer bei der zuständigen Behörde möglich. Für Baden-Württemberg ist die SAA Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH zuständig. Die Betriebsnummer ist in jedem Dokument im Nachweisverfahren anzugeben.

Seit dem 01.04.2010 ist das Abfallnachweisverfahren für nachweispflichtige / gefährliche Abfälle ausschließlich elektronisch durchzuführen. Eventuelle Ausnahmen sind in der Nachweisverordnung speziell geregelt. Hauptbestandteile des Nachweisverfahrens sind folgende Dokumente: der elektronische Entsorgungsnachweis, der elektronische Begleitschein und die elektronische Registerführung. Die Unterschrift der Dokumente erfolgt anhand einer Signaturkarte mittels Kartenlesegerät.  

Die Kommunikation bzw. der Datenaustausch zwischen den beteiligten Unternehmen wird über die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall) abgewickelt.


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