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Abscheider
Eine Abscheideranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage für ein Ölwassergemisch in Form eines Beckens. Darin werden Leichtflüssigkeiten durch Aufschwimmen und Rückhaltung an einer Tauchwand abgeschieden. Das verunreinigte Abwasser strömt unter der Tauchwand hindurch, wobei Leichtflüssigkeiten und Öltröpfchen aufschwimmen und die Tauchwand nicht passieren können.
Was Betreiber solcher Anlagen wissen sollten
Abwasser, das mit Leichtflüssigkeiten wie zum Beispiel Öle (Heizöl, Schmieröl, Diesel- und Benzinkraftstoff und andere mineralische Ölprodukte) verunreinigt ist, darf ohne ausreichende Vorbehandlung nicht dem Kanalisationsnetz zugeführt werden. Leichtflüssigkeitsabscheidern kommt hier die Aufgabe zu, mitgeführte Schadstoffe vom Wasser zu trennen, damit diese entfernt und entsorgt werden können.
Die Funktion eines Ölabscheiders beruht auf dem Prinzip der schweren Mischbarkeit von Öl/Benzin und Wasser und dem Unterschied der Dichte dieser organischen Bestandteile zum Wasser. Das bedeutet, dass die spezifisch leichtere Organik-Phase aufschwimmt und sich auf der Wasseroberfläche sammelt. Die somit im Ölabscheider separierten Leichtflüssigkeiten können dann abgesaugt und entsorgt werden. Dadurch ist eine Reinigungsleistung von 100 mg/l Restgehalt möglich.
Gefährliche Abfälle von Abscheideranlagen: Was bei der Entsorgung zu beachten ist
Abfälle aus Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten sind nach der Abfallverzeichnungsverordnung (AVV) gefährliche Abfälle. Für die fachmännische Entsorgung solcher Sonderabfälle gibt der Gesetzgeber strenge Maßstäbe vor, um Mensch und Umwelt zu schützen. Die Verantwortung für ihren Verbleib liegt beim Erzeuger des Abfalls. Dieser verhält sich korrekt, wenn er einen Entsorgungsfachbetrieb mit der Entsorgung der gefährlichen Abfälle beauftragt.
Ein Entsorgungsfachbetrieb ist per Definition ein Betrieb, der Abfälle sammelt, befördert, lagert, behandelt, verwertet, beseitigt, mit den Abfällen handelt oder makelt. Für einen solchen Betrieb gelten höhere Anforderungen als für normale Entsorgungsbetriebe. Erfüllt ein Betrieb diese Anforderungen, kann er sich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Viele Unternehmen legen in ihren Leitlinien fest, Aufträge nur an Entsorgungsfachbetriebe zu vergeben.
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) stellt Mindestanforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit von Entsorgungsfachbetrieben sowie an die Fachkunde der leitenden Mitarbeiter. Nach § 9 und § 11 EfbV müssen die leitenden Mitarbeiter über die erforderliche Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich verfügen und die Teilnahme an mindestens einem Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nachweisen können.
Die notwendige Sachkunde für Betrieb, Kontrolle und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern kann in einer Sachkundeschulung erworben werden. Mitarbeiter von Entsorgern bekommen in einer Sachkundeschulung das erforderliche Fachwissen vermittelt und werden über die gesetzlichen Grundlagen informiert. Das Fachwissen sollte anschließend alle zwei Jahre in Fortbildungslehrgängen aufgefrischt werden.
Ebenfalls wichtig: Entleerung von Sandfänger
Dem Abscheider vorgeschaltet ist ein Sandfänger, in dem sich Sand und gröbere Feststoffe ablagern. Da diese Abfälle Öl enthalten können, muss auch bei einem Sandfänger eine regelmäßige Kontrolle und Entleerung vorgenommen werden.
Als Abwasserbehandlungsmaßnahme verhindern Abscheider, dass Öle in das öffentliche Entwässerungsnetz und letztendlich auch ins Grundwasser gelangen können. Sie kommen überall dort zum Einsatz, wo wassergefährdende Öle anfallen können, wie in Waschanlagen, Tankstellen, Kfz-Werkstätten etc.
Da Leichtflüssigkeiten wassergefährdende Stoffe sind, muss der Betreiber einer Abscheideranlage dem sogenannten Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes Folge leisten. Wichtige Verpflichtungen sind im Folgenden aufgeführt.
Regelmäßige Wartung und Entleerung der Abscheider
So muss eine sachkundige Person gemäß DIN 1999-100 die Funktionsfähigkeit und den Zustand der Abscheideranlage in Form einer Eigenkontrolle monatlich kontrollieren. Gemessen wird dabei unter anderem die Schichtdicke bzw. das Volumen der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit. Zu den Aufgaben zählen auch die Kontrolle der Sandfänger und deren Entleerung nach Bedarf. Die Ergebnisse der Eigenkontrolle hat die sachkundige Person im Betriebstagebuch zu dokumentieren. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt und grobe Schwimmstoffe entfernt werden.
Die Wartung der Anlage muss halbjährlich nach den Vorgaben des Herstellers durch eine sachkundige Person erfolgen. Feststellungen und die durchgeführten Arbeiten werden in einem Wartungsbericht erfasst und bewertet. Erfolgt die Wartung regelmäßig halbjährlich, kann die Leerung des Abscheiders nach Bedarf erfolgen. Die im Abscheider zurückgehaltene Leichtflüssigkeit muss spätestens dann entnommen werden, wenn die maximale Speichermenge zu 80 Prozent erreicht ist. Angaben zur Speichermenge finden sich auf dem Typenschild des Abscheiders bzw. in seinen technischen Unterlagen. Die Entleerung des Abscheiders muss spätestens alle fünf Jahre im Rahmen der Generalinspektion erfolgen.
Generalinspektion der Abscheider alle fünf Jahre
Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens fünf Jahren muss der Leichtflüssigkeitsabscheider nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung durch eine fachkundige Person bzw. einen Sachverständigen im Rahmen einer Inspektion auf seinen ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb geprüft werden. Eine Generalinspektion beinhaltet die Prüfung bzw. Erfassung diverser Punkte, unter anderem die Prüfung des baulichen Zustands der Anlage und der Warnanlage, die Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch, die Überprüfung der Einbauteile und Innenbeschichtung etc. Die Anlagenkomponenten und Zu- und Ablaufleitungen werden einer Dichtheitsprüfung unterzogen. Der Prüfbericht enthält Angaben zu den Prüfpunkten, zur Dichtheitsprüfung und eventuellen Mängeln.
Sanierung und Stilllegung eines Abscheiders
Ist eine Sanierung des Abscheiders erforderlich, ist der aktuelle Prüfbericht der Generalinspektion die Basis des Sanierungskonzepts. Eine Stilllegung oder Schließung eines Abscheiders kann sich ergeben, wenn die Anlage nicht mehr genutzt wird. Die Stilllegung umfasst die Entleerung und Reinigung der Anlage, den Ausbau der Einbauteile und muss bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Eine fachkundige Person muss die ordnungsgemäße Stilllegung der Anlage bescheinigen.
Schutzanlagen zur Verhinderungen von Gewässerverunreinigungen gibt es auch entlang der Autobahn. So wird beispielsweise das Waschwasser von Tunnelwäschen in eigene Auffangbecken geleitet, damit es einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden kann.
Übrigens: Viele zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe bieten einen Komplett-Service gemäß den DIN-Vorschriften für den umwelt- und fachgerechten Betrieb und Reinigung von Abscheideranlagen.
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