Wir führen Ihre monatliche Eigenkontrolle fachgerecht durch!
Jeden Monat sind die Betreiber einer Abscheideranlage verpflichtet, eine Eigenkontrolle durch einen geschulten Sachkundigen durchführen zu lassen. Die monatlichen Kontrollen sind im Betriebstagebuch zu dokumentieren. So verlangen es die DIN 1999-100, die Indirekteinleiter-Verordnungen der Länder und die jeweilige allgemeine bauaufsichtliche Zulassung von Leichtflüssigkeitsabscheidern.
Die Funktionalität der Abscheideranlage ist durch einen unserer Sachkundigen wie folgt monatlich gemäß Eigenkontrollverordnung zu kontrollieren:
- Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
- Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang / Schlammsammelraum
- Kontrolle der Funktionalität des selbsttätigen Abschlusses im Abscheider und evtl. vorhandener Alarmeinrichtungen
- Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden)
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und auf Sie und Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot für die monatliche Eigenkontrolle Ihrer Abscheideranlage – falls gewünscht auch in Verbindung mit weiteren Leistungen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.