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Zum Notdienst

Betriebstagebuch

Für jede Abscheideranlage muss ein separates Betriebstagebuch angelegt werden. In einem Betriebstagebuch werden die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen, der Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe sowie der Beseitigung eventuell festgelegter Mängel dokumentiert. Im Betriebstagebuch müssen des Weiteren Nachweise zu den gegebenenfalls eingesetzten Wasch- und Reinigungsmitteln sowie zu Betriebs- und Hilfsstoffen geführt werden. Der Betreiber muss das Betriebstagebuch und auch Prüfberichte aufbewahren und auf Verlangen den zuständigen Aufsichtsbehörden oder den Betreibern der nachgeschalteten kommunalen Abwasseranlagen vorzeigen.

Betriebstagebuch für jede Abscheideranlage

An erster Stelle für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage steht das Betriebstagebuch, in dem alle wichtigen Anlagendaten, wiederkehrende Prüfungen und Dokumentationen und die entsprechenden Genehmigungen gesammelt werden. Es muss fortwährend durch eine sachkundige Person gemäß DIN 1999-100 Punkt 12.6 geführt werden.

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