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Fachkunde (Entsorgungsfachbetrieb)

Entsorgungsfachbetriebe sind per Definition Betriebe, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, mit den Abfällen handeln oder makeln. Für sie gelten höhere Anforderungen als für normale Entsorgungsbetriebe. Erfüllt ein Betrieb diese Anforderungen, kann er sich zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen. Viele Unternehmen legen in ihren Leitlinien fest, Aufträge nur an Entsorgungsfachbetriebe zu vergeben.

Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) stellt Mindestanforderungen an die Organisation, Ausstattung und Tätigkeit von Entsorgungsfachbetrieben sowie an die die Fachkunde der leitenden Mitarbeiter. Nach § 9 und § 11 EfbV müssen die leitenden Mitarbeiter über die erforderliche Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich verfügen und die Teilnahme an mindestens einem Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) nachweisen können. Das Fachwissen muss anschließend alle zwei Jahre in Fortbildungslehrgängen aufgefrischt werden.

Entsorgungsnachweis bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle

Der Entsorgungsfachbetrieb ist auch für die fachgerechte Entsorgung von Abscheider-Flüssigabfall verantwortlich. Der Flüssigabfall kann in geeigneten Abfallbehandlungsanlagen, beispielsweise in einer Anlage zur chemisch-physikalischen Behandlung, aufbereitet werden.

An die Entsorgung von gefährlichen Abfällen werden aufgrund ihrer Gefahr für Gesundheit und Umwelt besondere Anforderungen gestellt. Dazu zählt, dass der geplante Entsorgungsweg vorab durch einen Entsorgungsnachweis geprüft werden muss. Ist die Entsorgung erfolgt, muss sie anschließend mit elektronischen Begleitscheinen oder mit Übernahmescheinen in Papierform nachgewiesen werden. Fallen bei einem Abfallerzeuger nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr an, ist ein Entsorgungsnachweis nicht erforderlich. Der Nachweis für die erfolgte Entsorgung kann hier durch Übernahmescheine erbracht werden.

Sammelentsorgung oder Einzelentsorgung: Eine Frage der Menge

Müssen nur kleinere Mengen gefährlicher Abfälle abgeholt werden, kann der Erzeuger den Nachweis für eine Sammelentsorgung des beauftragten Entsorgungsfachbetriebs nutzen und benötigt keinen eigenen Entsorgungsnachweis. Die Abfallmenge darf beim einzelnen Erzeuger dabei nicht mehr als 20 Tonnen je Kalenderjahr und Abfallart übersteigen. 

Anders stellt es sich dar, wenn beim Erzeuger jährlich mehr als 20 Tonnen gefährliche Abfälle pro Abfallart anfallen. Dann muss jeweils ein eigener Nachweis für die Einzelentsorgung geführt werden. 

Wenn Sie auf der Suche nach einer effizienten und umweltfreundlichen Entsorgungslösung sind, dann steht Ihnen unser fachkundiges Team von BEB Entsorgungs GmbH gerne zur Verfügung.

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