Die monatliche Eigenkontrolle

Betreiber von Abscheideranlagensind jeden Monat gesetzlich verpflichtet, eine gründliche Eigenkontrolle durchführen zu lassen. Die durchführende Person muss dabei besonders geschult worden sein, was in der Regel sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Schulungen enthält.
Umwelttechnikschulen, Fachinstitute für Abwasserwirtschaft und andere anerkannte Schulungseinrichtungen bieten die Zertifizierung an. Für eine Übersicht vorhandener Bildungsträger in Ihrer Region wenden Sie sich an die lokalen Umweltbehörden oder Branchenverbände.
Die Zertifizierung bedingt regelmäßige Auffrischung und Erneuerung. Nach bestandener Weiterbildung wird durch den Bildungsträger ein Zertifikat ausgestellt. Diese gesetzliche Verpflichtung ist in der DIN 1999-100 sowie den Indirekteinleiter-Verordnungen der einzelnen Bundesländer verankert. Zusätzlich sind die Vorgaben der Bauaufsicht in Bezug auf die Zulassung von Leichtflüssigkeitsabscheidern zu beachten.

Konsequenzen bei Vernachlässigung der Eigenkontrolle

Bei der Nichteinhaltung der regelmäßigen Eigenkontrolle müssen Betreiber sich auf Konsequenzen gefasst machen. Das kann von Bußgeldern bis zur Betriebsuntersagung reichen und wird im Einzelfall entschieden. Weitere rechtliche Schritte sind damit nicht ausgeschlossen.

Die Funktionalität der Abscheideranlage ist durch einen unserer Sachkundigen wie folgt monatlich gemäß Eigenkontrollverordnung zu kontrollieren

  • Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider: Bei dieser Kontrolle wird die Menge und Dicke der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit durch geeichte Messgeräte gemessen. Damit wird die Quantifizierung der abgeschiedenen Flüssigkeiten ermöglicht, was auf die Effizienz der Abscheideranlage schließen lässt. Geringe Effizienz gibt Grund für Anpassungen, um die Generalinspektion zu bestehen.
  • Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang / Schlammsammelraum: Die Position des Schlammspiegels wird durch Sichtinspektion oder Sonden ermittelt. Die richtige Position der Schlammlage stellt sicher, dass abgesetzte Feststoffe ordnungsgemäß gesammelt werden. Damit verbessern sie die Lebensdauer der Anlage.
  • Kontrolle der Funktionalität des selbsttätigen Abschlusses im Abscheider und eventuell vorhandener Alarmeinrichtungen: Alarmeinrichtungen werden auf das korrekte Auslösen kontrolliert. Das beugt Störungen oder Fehlfunktionen vor. Die Kontrolle der Selbstschlussvorrichtung stellt sicher, dass sie im Bedarfsfall zuverlässig schließt.
  • Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden): Eine Sichtprüfung gibt Aufschluss über Wasserstandsschwankungen. Oft lässt dies auf Probleme mit dem Koaleszenzeinsatz schließen, wie beispielsweise Verstopfungen oder Funktionsstörungen.

Dokumentation, Aufbewahrung und Digitalisierung der Eigenkontrolle

Die Dokumentation der erfolgten Inspektion ist im Betriebstagebuch festzuhalten. Das umfasst alle durchgeführten Maßnahmen, Messergebnisse und festgestellte Probleme. Die lückenlose Dokumentation dient Ihnen als Nachweis gegenüber behördlichen Inspektionen.

Digitale Dokumentationssysteme erleichtert Ihnen die Organisation der Eigenkontrolle und ermöglicht Ihnen eine effizientere Analyse und Auswertung von Daten.

Unter anderen gibt es folgende Softwareanbieter:

  • EcoWebDesk
  • Quentic
  • integrum Management Systems
  • EHS Insight
  • MasterControl

Achten Sie bei der Anbieterauswahl unter anderem auf Ihre individuellen Anforderungen, die Unternehmensgröße und auch Ihre geltenden lokalen Vorschriften.

Die Dokumentationen Ihres Betriebstagebuchs sind für 5 – 10 Jahre aufzubewahren. Je nach Bundesland variieren die Anforderungen.

Vorsorge für den Notfall

Durch regelmäßige Eigenkontrolle und Dokumentation Ihrer Abscheideranlage haben Sie ein gutes Mittel an der Hand, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Bereiten Sie sich mit einem Notfallplan vor.  Wie gehen Sie bei Unfällen oder undichten Stellen vor? Welche Sicherheitsmaßnahmen sind im Einsatz? Reflektieren und definieren Sie mögliche Notfallszenarien. Denken Sie daran, eine klare Kommunikation aufrecht zu halten. Wer ist zu informieren, welche externen Dienstleister gehören dazu, sind die Rettungskräfte gegebenenfalls informiert worden? Eine Übersicht an Beteiligten und deren Aufgaben und Verantwortungen hilft im Notfall sicher zu agieren. Bedenken Sie auch Ihre Kommunikationsstrategie: Wie kommunizieren Sie innerbetrieblich, wie zur Öffentlichkeit und wie zu Behörden? Für weitere Fragen oder zur Besprechung Ihrer individuellen Situation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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